Abkochgebot: Keime im Trinkwasser in Minfeld und Teilen von Kandel

06. Juli 2022 , 15:37 Uhr

Kandel (pm/svs) – Anwohner im südpfälzischen Minfeld sollen wegen einer Keimbelastung ihr Trinkwasser abkochen. Im Wasserwerk in Kandel wurden im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle Verunreinigungen festgestellt, die die Gemeinde Minfeld sowie Teile der Saarstraße in Kandel – die Hausnummern 124-188 sowie 157-223 – betreffen. Daher hat das Gesundheitsamt ein Abkochgebot erlassen.

Keime im Trinkwasser in Minfeld und Teilen der Kandeler Saarstraße

Im Wasserwerk in Kandel wurden im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle Verunreinigungen festgestellt, die die Gemeinde Minfeld sowie Teile der Saarstraße in Kandel – die Hausnummern 124-188 sowie 157-223 – betreffen. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hat daraufhin unverzüglich weitere Beprobungen in Auftrag gegebenen, dabei wurde soeben ein E.coli Keim bestätigt.

Abkochgebot erlassen

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hat daraufhin ein Abkochgebot für die gesamte Gemeinde in Minfeld und die betroffenen Teile der Saarstraße in Kandel erlassen. Dieses gilt insbesondere für die Zubereitung von Getränken, Eis oder Eiswürfel, für das Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder zum Verzehr gedachte Lebensmittel sowie bei der Zubereitung von Speisen und Lebensmitteln. Weiterhin soll auch für das Zähneputzen, den Geschirrabwasch oder für medizinische Zwecke, wie zum Beispiel Wundreinigungen oder Nasenspülungen ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden. Auch bei kleinen und empfindlichen Tiere empfiehlt es sich, das Abkochgebot zu beachten.

Drei Minuten sprudelnd kochen

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass das Wasser mindestens drei Minuten sprudelnd kochen sollte. Wer ganz sicher sein will, kann das Wasser bis zu zehn Minuten kochen und dann abkühlen lassen. So ist es insbesondere für Babys, Kleinkinder oder vulnerable Personengruppen sicher und keimfrei. Das Gesundheitsamt empfiehlt, das abgekochte Wasser innerhalb von 24 Stunden zu verwenden, da sich ansonsten neue Keime bilden könnten. Für die Wäsche, für Reinigungszwecke, beim Duschen oder dem Geschirrspülen mit der Maschine ist ein Abkochen nicht erforderlich.

Bürger werden per Kat.Warn Meldung informiert

Die Verbandsgemeinde Kandel wird in diesem Zusammenhang auch über eine Kat.Warn Meldung die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete von dem Abkochgebot informieren. Außerdem wird darum gebeten, Nachbarn oder Bekannte, die in Minfeld oder der Kandeler Saarstraße wohnen, zu informieren, sofern bekannt ist, dass diese über keine entsprechenden Informationskanäle verfügen. „Gerade in heißen Sommermonaten oder bei starken Niederschlägen steigt das Risiko von Verunreinigungen. Regelmäßige Kontrollen, wie sie auch im betroffenen Wasserwerk in Kandel durchgeführt werden, führen im Bedarfsfall zu geeigneten Maßnahmen, die mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden. Die abschließende Kontrolle der Ergebnisqualität sorgt dafür, dass sich die Bürger bei der Verwendung von Leitungswasser sicher fühlen dürfen“, so die Stellvertretende Amtsärztin im Germersheimer Gesundheitsamt, Dr. Anette Georgens.

Nachbarschaftliche Hilfe gefragt

Christoph Buttweiler setzt, in Stellvertretung für Landrat Dr. Fritz Brechtel, beim Abkochgebot insbesondere auf nachbarschaftliche Hilfe: „Wir haben zwar über alle Kanäle informiert und die Verbandsgemeine in Kandel hat mit einer Kat.Warn Meldung sowei der Verteilung von Flugblättern die Bürgerinnen und Bürger vorbildlich unterrichtet, dennoch sollten auch die Menschen in den betroffenen Gebieten selbst die Information über das Abkochgebot verbreiten.“

Telefon-Notrufnummer eingerichtet

Aktuelle Informationen zur Lage gibt es auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kandel, außerdem wurde eine Telefon-Notrufnummer, 0172-2018337, eingerichtet. Zur Behebung des Problems hat das Gesundheitsamt inzwischen die Chlorung des Trinkwassers veranlasst. Begleitet wird diese Maßnahme von einem engen Überwachungsprogramm des Wasserwerks und der Verbandsgemeinde Kandel sowie das Spülen und die Chlorung der betroffenen Netze. Die Kreisverwaltung wird in Rücksprache mit den Verbandsgemeindewerken unverzüglich darüber informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben werden kann. Das Bakterium E.coli zählt zu den sogenannten coliformen Keimen und steht für Escherichia Coli. Es kann bei starken Niederschlägen oder langen Trockenperioden in das Trinkwassersystem gelangen.

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