Bad Bergzabern (pm/svs) – In den südpfälzischen Gemeinden Pleisweiler-Oberhofen und Niederhorbach müssen Bürger aus Sicherheitsgründen das Trinkwasser abkochen.
Im Rahmen einer routinemäßigen Probeentnahme der Verbandsgemeindewerke Bad Bergzabern wurde eine Grenzwertüberschreitung mit mikrobiologischen Parametern im Trinkwasser im Versorgungsbereich der Gemeinden Pleisweiler-Oberhofen und Niederhorbach festgestellt. Das Gesundheitsamt Landau-Südliche Weinstraße hat daraufhin ein Abkochgebot in den beiden betroffenen Ortsgemeinden veranlasst.
• Trinken, Getränkezubereitung (z.B. Eiswürfel)
• Zubereiten von Lebensmitteln
• Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderen Lebensmitteln
• Medizinische Zwecke (z.B. Wundreinigung, Nasenspülen)
• Zähne putzen
• Geschirrabwasch von Hand
• Trinkwasser für empfindliche Haustiere
Kein Abkochen ist nötig für eine allgemeine Reinigung, die Toilettenspülung, den Geschirrspüler, Duschen oder Wäschewaschen mit der Maschine. Empfehlenswert ist es, bis zur vollständigen Beseitigung der Verunreinigung zum Trinken und als Säuglingsnahrung Mineralwasser zu verwenden.
Zudem hat das Gesundheitsamt eine begleitende Chlorung des Trinkwassers veranlasst. Die Verbandsgemeindewerke führen ein begleitendes Überwachungsprogramm zur Kontrolle der Trinkwasserqualität bereits durch. Sie spülen und chloren das Ortsnetz. Das Abkochgebot ist so lange notwendig, bis die Verkeimung beseitigt ist. Die Öffentlichkeit wird darüber informiert.
Bei den mikrobiologischen Parametern handelt es sich um Keime fäkalen Ursprungs, eine in der Natur weitverbreitende Keimart, die als Hinweise für eine Verunreinigung im Trinkwasser dienen. Bei weiteren Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger an die Verbandsgemeindewerke Bad Bergzabern unter der Telefonnummer 0172-8748603 wenden.