Ab sofort gilt Besuchsverbot im Städtischen Klinikum Karlsruhe

16. März 2020 , 14:02 Uhr

Karlsruhe (pm/cmk) Aufgrund der aktuellen Situation hat das Klinikum Karlsruhe ein Besuchsverbot eingeführt. Das Verbot gilt ab sofort (16. März) bis auf Weiteres. Ausnahmen können in Einzelfällen genehmigt werden.

Besuchsverbot ab Montag

Das Klinikum Karlsruhe setzt zum 16. März ein Besuchsverbot in Kraft. „Zum Schutz der Patientinnen und Patienten und den Mitarbeitenden des Klinikums gilt ab sofort ein Besuchsverbot bei uns im Klinikum“, erklärt der medizinische Geschäftsführer Uwe Spetzger. Ziel der einschneidenden Maßnahme ist es, dazu beizutragen, das Ansteckungsrisiko sowohl für Patienten, Besucher und Mitarbeiter einzudämmen.

Drastischer Einschnitt für Patienten und Angehörige

„Wir sind uns bewusst, dass das für unsere Patienten und ihre Angehörigen ein drastischer Einschnitt ist“, unterstreicht der kaufmännische Geschäftsführer Markus Heming. Das Besuchsverbot gilt ab dem 16 März auf unbestimmte Zeit. An allen Eingängen zu den Klinikgebäuden werden Schilder auf das Besuchsverbot hinweisen. „So weit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, können nach vorheriger telefonischer Absprache im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden.“

Auch Kinderklinik betroffen

Ab sofort sind die Eingänge des Klinikums nicht mehr frei zugänglich. An allen Eingängen weisen Schilder auf das Besuchsverbot hin. Parallel baut das Klinikum Strukturen auf, damit Angehörige mit den Behandlungsteams Kontakt aufnehmen können. Das Besuchsverbot umfasst auch die Kinderklinik. Ein Elternteil kann unabhängig vom Alter des Kindes als Begleitperson mit aufgenommen werden. Das zweite Elternteil, Geschwisterkinder, Verwandte oder Bekannte dürfen bis auf weiteres nicht zu Besuch kommen. Eltern, die als Begleitperson aufgenommen wurden, sind aufgefordert, möglichst im Zimmer zu bleiben. „Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher um Verständnis und um Einhaltung des Besuchsverbots“, so Heming und Spetzger abschließend.

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