Bruchsal/Horb/Karlsruhe/Pforzheim (dpa/lk) – Für zehn Strecken im regionalen Bahnverkehr können Kunden ab sofort eine einmalige Entschädigung für einen Monatsbeitrag beantragen – als Dank dafür, dass sie auf den betroffenen Verbindungen trotz besonders schlechter Leistungen der Bahn treu geblieben seien, wie das Verkehrsministerium am Dienstag in Stuttgart mitteilte.
Ab Mittwoch (17. Juni) können Stammkunden im regionalen Schienenverkehr in Baden-Württemberg für zehn Strecken den Antrag auf eine einmalige Entschädigung für einen Monatsbeitrag stellen. Damit bedanken sich die beteiligten Eisenbahnunternehmen und das Verkehrsministerium bei den Pendler*innen, dass sie auf den betroffenen Verbindungen trotz schlechter Leistungen der Bahn treu geblieben sind. Entschädigt werden Fahrgäste, die von schlechten Leistungen und Unpünktlichkeit im regionalen Bahnverkehr zwischen Juli 2019 und Januar 2020 betroffen waren und eine Monats- oder Jahreskarte, ein Abonnement, eine Zeitkarte des DB-Fernverkehrs oder eine Bahncard 100 besaßen. Den Antrag auf Rückzahlung können Sie hier stellen.
„Das war keine Werbung für die Schiene und ich verstehe gut, dass viele sich gerade im letzten Jahr über verspätete und ausgefallene Züge geärgert haben. Das ging mir nicht anders“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann. Mit der Kundenaktion übernähmen die Betreiber Verantwortung, wenn der Betrieb dauerhaft nicht gut gelaufen sei. Deshalb finanziere das Ministerium aus vertraglich vereinbarten Strafzahlungen, sogenannten Pönalen, einen Teil der Entschädigung mit, sagte Hermann.
Die Auswahl der zehn Strecken sei anhand objektiver Kriterien vorgenommen worden, das Gebiet der Stuttgarter S-Bahn gehöre nicht dazu. Entschädigungen gibt es für die Strecken: