Pforzheim/Freudenstadt (pm/lk) – Ab Montag gilt auf den Corona-Demonstrationen in der Pforzheimer Innenstadt sowie auf Ansammlungen, Aufzüge und Versammlungen in Freudenstadt für alle Teilnehmenden die Maskenpflicht. Das haben beide Städte vor dem Wochenende beschlossen.
Grund für den Entschluss sind die erhöhte Ansteckungsgefahr durch die Omikron-Variante und die wahrscheinlich weiterhin wachsende Zahl der Demonstrierenden. Gerade wo viele Menschen zusammenkommen, ist die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung groß. Der Abstand untereinander könne nicht mehr in ausreichendem Maße zuverlässig eingehalten werden, weshalb sich das Pforzheimer Rathaus für diese Maßnahme entschieden habe.
Bereits vergangenen Montag habe sich in Pforzheim gezeigt, dass die Abstände nicht im erforderlichen Maß eingehalten werden konnten. Insbesondere beim Auftakt und zu Beginn und Ende des Aufzugs sei es zu Verdichtungen gekommen. Auch könne die Anzahl der Ordner aller Voraussicht nach nicht weiter gesteigert werden. Mit dieser Entscheidung reihe sich Pforzheim in den landesweiten Trend ein: Ein Großteil der Behörden in Baden-Württemberg ordnete eine Maskenpflicht auf den Corona-Versammlungen an. Es sei die Pflicht einer Stadt, für ihre Bürger Sorge zu tragen.
In den letzten Wochen hatten immer mehr Menschen in Pforzheim gegen die Corona-Politik protestiert. Bei der letzten Demonstration waren über 3.000 Menschen vom Waisenhausplatz durch die Innenstadt gezogen. Ab nächster Woche findet die Versammlung auf dem Marktplatz ihren Auftakt, wo mehr Fläche für die Teilnehmenden zur Verfügung steht. Die Stadt Pforzheim möchte auch weiterhin dafür sorgen, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ausgeübt werden kann. Der Erste Bürgermeister bittet daher alle Teilnehmenden: „Halten Sie sich bitte an die Maskenpflicht auf den Demonstrationen – auch zu Ihrem eigenen Schutz. Die Gefahr durch die neue Corona-Variante ist nicht zu unterschätzen. Das beste Mittel gegen einen schweren Verlauf ist und bleibt auch weiterhin die Impfung.“
Auch die Stadt Freudenstadt hat eine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht erlassen. Die Verantwortlichen seien sich der Wertigkeit und Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit bewusst. Aber ohne ein Mindestmaß an Regelungen seien derartige Versammlungen in der aktuellen Infektionslage unverantwortlich, teilte die Stadt mit. Nach der Allgemeinverfügung hätten alle Teilnehmer einer Versammlung, zum Beispiel der „Montagsspaziergänge“, mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gelte auch für Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr. Weiter sei es verboten unter den Arkaden um den Marktplatz offenes Feuer, beispielsweise in Form von Fackeln oder ähnlichem mitzuführen. Kerzen, Laternen oder vergleichbare Dinge seien von diesem Verbot ausgenommen.