Ab heute Testpflicht in Kitas in Pforzheim und Mühlacker

08. Dezember 2021 , 10:00 Uhr

Pforzheim/Mühlacker (pm/lk) – Ab dem heutigen Mittwoch müssen Kinder in allen Kindertageseinrichtungen in Pforzheim und Mühlacker wöchentlich zwei negative Corona-Tests vorweisen können. Bereits im Frühjahr hatte es eine solche Testpflicht in den Kitas der beiden Städte gegeben.

Zwei Testungen pro Woche in Pforzheim und Mühlacker

„Die Infektionslage ist sehr besorgniserregend“, erläutert die Leiterin des Gesundheitsamtes, Brigitte Joggerst, die Hintergründe. „Da Kinder bislang nicht geimpft werden konnten, sind Schulen und Kitas potentiell Schwerpunkte des Infektionsgeschehens.“ Daher sei es wichtig, infizierte aber oft asymptomatische Kinder frühzeitig zu identifizieren. Darum würden wieder regelmäßige und verbindliche Tests eingeführt. So sollen Kinder, Eltern und das Kita-Personal sicher und verlässlich in die Einrichtungen kommen können ohne größere Ausbrüche oder gar Schließungen befürchten zu müssen.

Infektionen früh erkennen und sicher durch den Winter kommen

Die Testungen können von einer offiziellen Teststelle bescheinigt oder mit einer Eigenbestätigung von Erziehungsberechtigten nachgewiesen werden. Der Nachweis über einen durchgeführten, negativen Test muss zweimal pro Woche erfolgen; er gilt dann sozusagen als „Eintrittskarte“, ohne ihn ist ein Betreten der Einrichtung nicht möglich. Es solle aber kein Kind an der Tür abgewiesen werden, wenn die Eltern einmal Test oder Bescheinigung vergessen haben. Die Eltern hätten dann die Möglichkeit, den Nachweis am darauffolgenden Tag nachzureichen.

Zunächst keine Testpflicht in den anderen Gemeinden

Aufgrund der Zahlen und des Infektionsgeschehens wird sich die Testpflicht zunächst nur auf Pforzheim und Mühlacker beschränken. Dort sind die Inzidenzen deutlich höher als in den meisten anderen Enzkreis-Gemeinden. Aus diesem Grund habe man beim Enzkreis zunächst auf die kreisweite Testpflicht verzichtet. Die Betonung liege jedoch auf „zunächst“. Die Regelung für Pforzheim und Mühlacker gilt vorerst bis zum 14. Januar nächsten Jahres. Die Testpflicht endet früher, wenn die 7-Tage-Inzidenz in den beiden Städten an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 500 pro 100.000 Einwohner liegt.

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