Karlsruhe (pm/bo) – Weil die Sieben-Tage-Inzidenz für den Stadtkreis Karlsruhe am fünften Tag in Folge unterschritten worden ist, wird die seit Dienstag geltende „Notbremse“ ab heute wieder aufgehoben. Sämtliche Lockerungen gelten allerdings ausschließlich für den Stadtkreis Karlsruhe. Eine Rücknahme der „Notbremse“ im Landkreis Karlsruhe ist aufgrund der konstant hohen Inzidenzwerte derzeit nicht möglich.
Am gestrigen Freitag verzeichnete die Stadt Karlsruhe eine Sieben-Tage-Inzidenz von 86,8. Damit wurde am fünften Tag in Folge der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unterschritten und die seit Dienstag geltende „Notbremse“ tritt außer Kraft. Das hat das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe, wie in der Coronaverordnung des Landes vorgesehen, festgestellt und per Allgemeinverfügung bekanntgeben. Ab dem heutigen Samstag gelten damit für die Stadt Karlsruhe wieder die Regelungen für Kommunen mit einem Inzidenz-Wert unter 100.
Einige Verschärfungen werden wieder aufgehoben, beispielsweise dürfen sich wieder zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen und der Einzelhandel darf wieder „Click and Meet“ anbieten. Darüber hinaus können Museen, Galerien sowie zoologische und botanische Gärten sowie Außen- und Innensportanlagen wieder öffnen.
Sämtliche Lockerungen gelten ausschließlich für den Stadtkreis Karlsruhe. Eine Rücknahme der „Notbremse“ auch im Landkreis Karlsruhe lässt die Coronaverordnung des Landes in Anbetracht der Inzidenzwerte im Kreisgebiet nicht zu, diese liegen seit Tagen konstant über der 100er-Grenze, momentan bei 112,6.