Karlsruhe (pm/mt) – Rheinland-Pfalz lockert ab heute die Coronaregeln. Damit dürfen sich unter anderem wieder mehr Freunde treffen und die Gemeinschaft genießen. Denn im Privaten können sich wieder 25 Menschen aus verschiedenen Haushalten treffen.
Auch private Feiern können wieder in größerem Rahmen mit bis zu 100 Gästen stattfinden. Für den Innenbereich gilt die „3-G-Regel“: Zutritt haben Geimpfte, Genesene oder Getestete. Darüber hinaus können Konzerte, Sportevents und Volksfeste veranstaltet werden. Auf Veranstaltungen innen dürfen wieder bis zu bis 350 Personen, im Freien sogar bis zu 500 Personen teilnehmen. Dabei gilt im Innenbereich entweder die „3-G-Regel“ oder eine Maskenpflicht. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz des Kreises unter 35, sind auch Großveranstaltungen wieder möglich. Dabei kann sowohl innen als auch im Freien der Veranstaltungsort bis zur halben Kapazität genutzt werden. Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht mit festem Platz wie zum Beispiel in einem Stadion, sondern auf einem Festplatz oder in einem Park stattfinden, liegt die mögliche Zuschauerzahl grundsätzlich bei 5.000. Für Auftritte der Breiten- und Laienkultur gelten dieselben Regelungen wie für die Veranstaltungen.
Nach der langen Phase der Schließung können auch Clubs und Diskotheken mit bis zu 350 Personen, guten Lüftungsanlagen und dem Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder öffnen. Mit einem Trainer ist Sport drinnen und draußen wieder in einer Gruppe von 50 Personen möglich. Dabei zählen Geimpfte und Genesene nicht mit. Eine Entlastung gibt es auch für Servicemitarbeiter in Gastronomie und Hotellerie. Für sie entfällt die Maskenpflicht, wenn ein tagesaktueller Test vorliegt. Keine Test- und Vorausbuchungspflicht mehr gibt es im Innenbereich der Gastronomie. Dasselbe gilt auch in Museen, Galerien und ähnlichen Einrichtungen. In Hotels ist nur noch bei Anreise ein Test notwendig.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.corona.rlp.de.