Landau/Germersheim/Speyer (lk) – Während in Baden-Württemberg noch immer die verschärfte FFP2-Pflicht gilt, fallen in der Südpfalz die Masken. Mit der neuen Landesverordnung müssen die Menschen überall dort, wo 3G gilt, keinen Mund-Nase-Schutz mehr tragen; in Restaurants, Hotels oder Freizeitparks. Im Einzelhandel, medizinischen Einrichtungen und bei Großveranstaltungen drinnen herrscht jedoch weiter Maskenpflicht.
Ab heute ändern sich die Corona-Regelungen in Rheinland-Pfalz. In der Gastronomie und in Hotels ist der Zutritt wieder mit 3G erlaubt, Clubs und Diskotheken können wieder mit 2G-plus öffnen. Das heißt, nur Genesene und Geimpfte mit zusätzlichem negativen Corona-Test dürfen rein. „In den allermeisten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gilt ab Freitag die 3G-Regel“, sagte Hoch. Die 2G-Regel gelte nur noch bei Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Teilnehmenden. Großveranstaltungen sind jetzt auch wieder mit mehr Zuschauern möglich. In Innenräumen gilt eine Auslastung von 60 Prozent und maximal 6.000 Besucher. Im Freien ist eine Kapazität von 75 Prozent und maximal 25.000 Zuschauenden möglich. Während der Veranstaltungen müssen FFP2-Masken getragen werden.
Allerdings wird die Maskenpflicht in vielen anderen Bereichen des Lebens aufgehoben. Dort wo kontrolliert wird, ob Gäste oder Besucher geimpft, genesen oder getestet sind, muss ab Freitag überwiegend keine Maske mehr getragen werden. Das gilt beispielsweise für Restaurants, Hotels, Freizeitparks und Zoos. „Wir gehen einen großen Schritt Richtung Normalität“, sagte Landesgesundheitsminister Clemens Hoch. Ausnahmen gibt es allerdings für Altenheime, Krankenhäuser und körpernahe Dienstleistungen. Hier muss weiter Maske getragen werden. Auch bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 250 Personen oder im Einzelhandel bleibt die Pflicht bestehen. Dort finden nämlich keine Kontrollen statt. Im Einzelhandel reichen aber auch medizinische Masken.
Und es geht noch weiter: Ab dem 14. März sollen Schüler beim Sport- und Musikunterricht keine Maske mehr tragen müssen. An den Grund- und Förderschulen entfällt dann die Maskenpflicht im gesamten Unterricht. Und ab dem 21. März soll die Maskenpflicht an allen Schulen am Platz entfallen. Auch bei den Corona-Tests sind Erleichterungen an den Schulen vorgesehen. Ab dem 14. März wird nur noch zweimal statt wie bisher dreimal getestet. Für Kinder und Jugendliche fällt dann auch die Testpflicht bei Freizeitaktivitäten weg. Im dritten und letzten Schritt ab dem 20. März entfallen dann alle bis dahin noch geltenden, tiefergreifenden Schutzmaßnahmen sowie die verpflichtende Homeoffice-Regelung.