Rastatt (pm/lk) – Das Gesundheitsamt hat eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Corona-Pandemie für den Landkreis Rastatt erlassen. Diese gilt ab Dienstag. Demnach müssen Gaststätten im gesamten Landkreis Rastatt ab 23:00 Uhr schließen und dürfen danach auch keinen Alkohol mehr außer Haus verkaufen. Für Baden-Baden war eine entsprechende Regelung bereits am Wochenende verhängt worden, da dort der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner bereits überschritten war. Am Wochenende hat nun auch der Kreis Rastatt diesen Wert überschritten.
Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 23:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr. Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken ist Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentlichen Vergnügungsstätten in dieser Zeit ebenfalls verboten. Für die Nichtbefolgung dieser Anordnung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro angedroht. Bei Messen wird die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Besucher dahingehend begrenzt, dass eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Gast bezogen auf die zugängliche Ausstellungsfläche nicht unterschritten wird.
Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in Fußgängerzonen, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, ist schon durch die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg geregelt. Für die Stadt Baden-Baden ist in der Allgemeinverfügung vom vergangenen Freitag zusätzlich geregelt worden, dass ein Mund- und Nasenschutz in der Fußgängerzone grundsätzlich zu tragen ist, unabhängig vom Abstand. Die Maskenpflicht gilt in der Langen Straße zwischen Hindenburgplatz und dem Blumebrunnen sowie in der Gernsbacher Straße zwischen Leopoldplatz und Römerplatz. Die Alltagsmaske, ein Schal oder ein Tuch muss vor Mund und Nase getragen werden. Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht für Radfahrer und Sporttreibende sowie Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.
Da sich das Infektionsgeschehen im Landkreis Calw weiterhin dynamisch entwickelt und der Inzidenzwert der Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen einen Höchstwert von 86,3 erreicht hat, verfügt die Landkreisverwaltung jetzt auch die Sperrstunde für Gaststätten und Lokale ab 23 Uhr. Ab Donnerstag müssen Gaststätten und gastgewerbliche Einrichtungen von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetags schließen und dürfen auch keine alkoholischen Getränke zum Verzehr über die Straße abgeben. Das bislang verfügte Außenabgabeverbot galt zunächst nur donnerstags bis samstags und wird in der neuen Allgemeinverfügung auf die ganze Woche ausgeweitet. Auch in Supermärkten und Tankstellen darf in dieser Zeit kein Alkohol verkauft werden. Ansonten droht ein Zwangsgeld von 1.000 Euro.
„Mir ist bewusst, dass vor allem die Sperrstunde unsere Gastronomiebetriebe hart trifft. Doch die Entwicklungen der letzten Tage lassen uns keine andere Wahl. Wir müssen nun alles daran setzen, die Infektionszahlen in den Griff zu bekommen und dabei werden die nächsten Wochen ganz entscheidend“, so Landrat Helmut Riegger. Außerdem appelliert er nochmals an die Bevölkerung, die vorgeschriebenen Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten und nach Möglichkeit auf Zusammenkünfte in größerem Umfang zu verzichten.
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