Region (tk) – Mit dem Herbst steigt wieder die Zahl der Corona-Infektionen. Zwar sieht das neue Infektionsschutzgesetz keine Lockdowns mehr vor – aber was ist mit Homeoffice? Müsst ihr bald wieder von Zuhause aus arbeiten? Außerdem ist jetzt Energiekrise. Erlebt das Homeoffice ein Comeback als Stromspar-Maßnahme in Büros? Ist das überhaupt erlaubt? Darf euer Chef euch mit Verweis auf die Heizkosten zur Heimarbeit verdonnern? Um es klar zu sagen: Nein! Ohne euer Einverständnis geht gar nichts! Homeoffice muss vertraglich geregelt sein. Außerdem muss der Arbeitgeber sich an allen zusätzlichen Kosten des Arbeitnehmers beteiligen, also auch an den zusätzlichen Strom- oder Heizkosten im heimischen Arbeitszimmer.
Zuallererst: Es gibt keine Homeoffice-PFLICHT mehr! Es muss laut Verordnung lediglich geprüft werden, ob Beschäftigten das Angebot gemacht werden kann, „wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen“. Im Gegenzug haben Arbeitnehmer auch keinen Anspruch auf Heimarbeit. Aber ihr könnt das aber mit dem Chef individuell aushandeln.
Arbeitsrechtler begrüßen diese Regelung: Homeoffice habe sich ja dort, wo es möglich ist, in den letzten zwei Jahren etabliert. Die meisten Unternehmen hätten ihren eigenen Rhythmus gefunden.
Viele Unternehmen haben sich während Corona mit dem Homeoffice angefreundet – doch einfach zwingen kann der Chef euch nicht. Homeoffice, um die Büroräume nicht zu beheizen, kann für den Chef im Gegenteil sogar teurer werden. Der Arbeitgeber muss sich nämlich an allen zusätzlichen Kosten des Arbeitnehmers beteiligen, also auch an den zusätzlichen Strom- oder Heizkosten im heimischen Arbeitszimmer. Als Faustregel wird hier meist mit einer Pauschale zwischen 50 und 80 Euro gerechnet.