Karlsruhe/Rastatt/Freudenstadt (pm/tk) – Ab heute gilt 3G im öffentlichen Nah- und Fernverkehr! Die bundesweite Regel tritt natürlich auch im KVV in Kraft. Südwest-Verkehrsminister Winfried Hermann hat schon Schwerpunktkontrollen angekündigt.
Vor dem Hintergrund der steigenden Corona-Zahlen haben Bundestag und Bundesrat letzte Woche ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Die Novelle beinhaltet unter anderem auch eine 3G-Regelung für den öffentlichen Nahverkehr, die ab dem 24. November in Kraft tritt. Demnach dürfen nur noch Menschen den ÖPNV nutzen, die entweder gegen Corona geimpft, von Covid 19 genesen oder negativ auf das Virus getestet sind – und den entsprechenden Nachweis auf Verlangen vorweisen können. Die im Gesetz verankerten Regelungen sollen bundesweit zunächst bis zum 19. März 2022 gelten. Eine Verlängerung um drei Monate ist möglich. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Kinder bis 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler bis 17 Jahre.
Gemäß dem novellierten Infektionsschutzgesetz sind die Beförderer, also die Verkehrsverbünde verpflichtet, die Einhaltung der 3G-Regelung durch stichprobenhafte Kontrollen zu überwachen. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, können zudem auch Polizei und Ordnungsbehörden die 3G-Regel im ÖPNV kontrollieren. Viele Detailfragen der 3G-Regelung im ÖPNV sind nach wie vor ungeklärt, heißt es vom KVV. Weder Bund noch Länder haben bislang genauere Vorgaben zur Umsetzung in der Praxis gemacht. Unabhängig von der neu eingeführten 3G-Regel bleibt die Maskenpflicht im ÖPNV gemäß Corona-Landesverordnung weiterhin bestehen.
Der Branchenverband VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) hat bereits in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass der ÖPNV kein Infektionstreiber in der Pandemie ist. Bislang ist durch keine Studie belegt, dass die Ansteckungsgefahr in Bussen und Bahnen höher ist als an anderen Orten, wenn man die gängigen Hygieneregeln befolgt.