St. Leon-Rot (dpa/tk) – Er soll seine 18-jährige Ex-Freundin im Aufenthaltsraum der gemeinsamen Schule erstochen haben: Rund ein halbes Jahr nach der schrecklichen Tat muss er sich vor dem Landgericht Heidelberg verantworten.
Stiche ins Herz
Dem 18-Jährigen werden unter anderem Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Laut Anklage soll er am 25. Januar mit einem Fleischmesser mehrfach auf die junge Frau eingestochen haben – unter anderem in den Nacken und die Herzgegend. Die 18-Jährige starb noch am Tatort in St. Leon-Rot. Der Angeklagte war dann mit einem Auto geflohen. Erst nach einem Unfall in Niedersachsen konnte er verhaftet werden.
Unfall beendet Flucht
Der Täter ist dann mit einem Auto bis nach Niedersachsen geflohen. Dort stieß er dann in Seesen – verfolgt von der Polizei – mit mindestens 100 Kilometern pro Stunde mit einem unbeteiligten Fahrzeug zusammen. Sowohl der 18-Jährige als auch der Fahrer des anderen Fahrzeugs wurden verletzt. Der junge Mann soll zudem zwei Polizisten angegriffen haben. Wegen des Unfalls wirft die Staatsanwaltschaft ihm gefährliche Körperverletzung vor.
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Der Prozess wird komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Grund dafür sei, dass Teil der Anklage auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 ist. Damals soll der mutmaßliche Täter die später getötete Schülerin bereits mit Faustschlägen verletzt haben. Zum Zeitpunkt dieser Tat war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig.
Bei der Tat im November soll er die junge Frau geschlagen haben, weil sie sich von ihm trennen wollte, so die Anklage. Er soll erst von ihr abgelassen haben, als ihre Mutter das Zimmer betrat. Die Schülerin erlitt demnach unter anderem eine Nasenbeinfraktur sowie Prellungen des Jochbeins und der Halswirbelsäule.
Kein gerichtlich angeordnetes Kontaktverbot
Das Opfer zeigte den Angreifer laut Anklage nach den Faustschlägen an, forderte aber kein gerichtlich angeordnetes Kontakt- oder Annäherungsverbot. Die Polizei kontaktierte den Schüler den Angaben zufolge mehrfach im Zuge von Gefährderansprachen. Die Schulleitung setzte ein Kontaktverbot mit verschiedenen Maßnahmen innerhalb der Schule durch. Sowohl das Opfer als auch der mutmaßliche Täter waren Abiturienten.
Das Urteil wird am 15. August erwartet. Sollte der mutmaßliche Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, drohen ihm nach Angaben des Gerichts bis zu 15 Jahre Haft; bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht lebenslänglich.
Gewalttaten an Schulen
Bereits kurz vor der Tat an dem Gymnasium in St. Leon-Rot hatte ein ebenfalls tödlicher Angriff in einer Schule im badischen Offenburg für Entsetzen gesorgt: Ein 15-Jähriger soll am 9. November vergangenen Jahres mit einer Pistole in seiner Schule auf einen Mitschüler geschossen haben. Das Opfer starb im Krankenhaus. Gegen den Jugendlichen läuft derzeit ein Prozess wegen Mordes und versuchten Mordes. Das Verfahren steht nach Auskunft des Landgerichts kurz vor dem Abschluss. Die Staatsanwaltschaft hat auch die Eltern des mutmaßlichen Schützen angeklagt, wie sie am Montag mitteilte: Sie wirft ihnen fahrlässige Tötung und Verstöße gegen das Waffengesetz vor.