Rastatt (pm/svs) – Schuld ist der neue Glücksspielstaatsvertrag: 13 Spielhallen in Rastatt müssen schließen und haben dafür bis spätestens zum 14. Juli Zeit. Alles ziemlich kurzfristig, denn die Betreiber haben die Entscheidungen über ihre Anträge am 30. Juni erhalten.
Am 1. Juli ist bundesweit der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten, mit gegenüber dem Landesglücksspielgesetz (LGIüG) von 2012 deutlich verschärften Regelungen zum Betrieb von Spielhallen. So sind jetzt beispielsweise Mindestabstände von 500 Metern Luftlinie zwischen Spielhallen einzuhalten. Das gleiche Abstandsgebot gilt zu bestehenden Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Außerdem ist der Betrieb mehrerer Spielhallen in einem Gebäudekomplex ausgeschlossen. Die Stadt Rastatt hat in den vergangenen Wochen die Auswirkungen der neuen Regelungen auf den Betrieb von Spielhallen in Rastatt und bereits vorliegende Anträge auf einen Weiterbetrieb im Detail geprüft. Das Ergebnis: An sechs Spielhallenstandorten in Rastatt kann der Betrieb fortgesetzt werden. 13 Spielhallen müssen schließen und haben dafür bis spätestens zum 14. Juli Zeit.
Da keine der Spielhallen in Rastatt die nun geltenden Abstandsgebote erfüllt hätte, hatte die Stadt Rastatt für die bestehenden Spielhallen befristete Erlaubnisse bis zum 30. Juni 2021 im Rahmen einer Härtefallregelung erteilt. Denn für alle Betreiber, die durchgehend eine Betriebserlaubnis nach der Gewerbeordnung oder im Zuge einer Härtefallregelung hatten, gilt als Übergangsregelung ein besonderer Bestandsschutz. Der Gemeinderat wurde regelmäßig über den aktuellen Stand informiert.
Von den 22 Bestandsspielhallen mit Einzelkonzessionen, die bis zum 30. Juni im Rahmen einer Härtefallerlaubnis betrieben wurden, gab es zwischenzeitlich 19 Anträge für einen Weiterbetrieb ab dem 1. Juli, eingereicht von insgesamt neun Betreibern. Da es weiterhin zwischen den verschiedenen Bewerbern für Spielhallen zu „Abstandkollisionen“ kommt, musste die Stadt im Zuge des Erlaubnisverfahrens eine Auswahlentscheidung treffen.
Als Entscheidungsgrundlage legte die Verwaltung entsprechende Auswahlkriterien fest – wie beispielsweise die Qualität der Betriebsführung oder das Umfeld des Spielhallenstandorts (Abstände zu Kinder- und Jugendeinrichtungen, Abstände zu Wettvermittlungsstellen) – und teilte den Betreibern diese Kriterien vorab mit. Die Betreiber haben die Entscheidungen über ihre Anträge am 30. Juni erhalten. Mit der Entscheidung setzt die Stadt Rastatt die vom Land Baden-Württemberg vorgegebenen neuen Regelungen um.