Karlsruhe (pm/dk) – Ab dem 1. April 2025 ist der öffentliche Konsum von Alkohol auf dem Werderplatz in der Karlsruher Südstadt wieder eingeschränkt. Die Stadt setzt damit wie in den Vorjahren auf ein befristetes Alkoholkonsumverbot, das bis einschließlich 31. Oktober 2025 gelten wird – montags bis samstags jeweils von 11 bis 20 Uhr. Ziel ist es, ordnungswidrigem Verhalten und Störungen des öffentlichen Raums entgegenzuwirken.
Gastronomie bleibt ausgenommen
Das Verbot umfasst sowohl den Konsum von Alkohol als auch das Mitführen alkoholischer Getränke zum unmittelbaren Verzehr. Ausgenommen davon sind gastronomisch bewirtschaftete Flächen wie etwa Straßencafés. Neu beschildert wird der räumlich leicht erweiterte Geltungsbereich, der nun auch den Kreuzungsbereich Werderstraße/Marienstraße einbezieht.
Enge Zusammenarbeit von Polizei und Ordnungsdienst
Die Einhaltung des Alkoholkonsumverbots wird wie gewohnt vom Polizeipräsidium Karlsruhe und dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) regelmäßig und engmaschig kontrolliert. Tägliche Streifen, teils mehrfach am Tag, sollen für Präsenz und Sicherheit sorgen. „Sofern es die gesamtstädtische Einsatzlage zulässt, bleiben die Streifen bewusst längere Zeit vor Ort“, heißt es aus dem Rathaus.
Auch Schwerpunktkontrollen und koordinierte Einsatzzeitfenster sind Teil des Konzepts, um die Kontrolldichte zu erhöhen.
Polizeikonzept zur Ordnungswahrung
Das Polizeipräsidium Karlsruhe hat darüber hinaus ein eigenes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der szenetypischen Ordnungsstörungen auf dem Werderplatz erstellt. Dieses wird laufend an die Lage angepasst. Im Fokus stehen dabei:
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Die konsequente Abwehr konkreter Gefahren
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Die Beseitigung von Störungen
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Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Die Regelung wurde vom Gemeinderat bereits 2023 für weitere fünf Jahre verlängert. Damit setzt die Stadt Karlsruhe weiter auf einen präventiven Ansatz zur Stärkung der öffentlichen Ordnung auf dem beliebten, aber immer wieder problembehafteten Platz in der Südstadt.