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Krasse Erhöhung in Dobel, Altensteig und Neubulach

156 Gemeinden ändern Gewerbe- oder Grundsteuer im Südwesten

Südwesten (dpa/tk) – Für Hausbesitzer und Unternehmer wird es teurer in Baden-Württemberg. Viele Kommunen erhöhen die Hebesätze für die sogenannten Realsteuern. Ein Grund ist die Neuberechnung der Grundsteuer B ab kommenden Jahr. Die Gemeinde Dobel, die Städte Altensteig und Neubulach, alle im Kreis Calw, meldeten die größten Erhöhungen.

Grundbesitz wird teurer

156 baden-württembergische Gemeinden haben im ersten Halbjahr 2024 ihre Hebesätze für die Gewerbe- oder Grundsteuer geändert. Im Vorjahreszeitraum waren es lediglich 102, wie das Statistische Landesamt in Fellbach mitteilte. Grund- und Gewerbesteuer sind die Haupteinnahmequellen für Kommunen. Der Hebesatz ist die Bezeichnung für einen Faktor, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird, um die Steuerschuld zu ermitteln.

Hebesätze für Gewerbesteuer erhöht

Unternehmen zahlen Gewerbesteuer. Ihr Hebesatz wurde in 115 Gemeinden angehoben. Die größte Erhöhung wurde dabei von den Gemeinden Bietigheim (Kreis Rastatt) und Malterdingen (Kreis Emmendingen), sowie der Stadt Bad Herrenalb (Kreis Calw) gemeldet. Mit 450 Prozentpunkten weist Karlsruhe den höchsten Gewerbesteuerhebesatz in Baden-Württemberg auf.

Auch Erhöhung bei der Grundsteuer

Bei der Grundsteuer B für private und gewerbliche Grundstücke setzten 128 Gemeinden den Hebesatz herauf. Die Gemeinde Dobel, die Städte Altensteig und Neubulach (alle Kreis Calw), sowie Isny im Allgäu (Kreis Ravensburg) und die Konstanz meldeten laut Mitteilung die größten Erhöhungen  (jeweils plus 100 Prozentpunkte). Eine Senkung habe es hingegen nicht gegeben.

Der Hebesatz der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wurde von 98 Gemeinden erhöht. Die größte Erhöhung wurde von der Gemeinde Dobel (Kreis Calw) mit plus 300 Prozentpunkten vorgenommen. Den höchsten Hebesatz meldete die Stadt Bad Wildbad mit 2.100 Prozentpunkten.

Kritik vom Steuerzahlerbund

Der Bund der Steuerzahler mahnte mit Blick auf das ab 2025 geltende neue Landesgrundsteuergesetz die Kommunen, nicht voreilig an der Steuerschraube zu drehen.

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